Cookie-Richtlinie
Letzte Aktualisierung: 29. März 2026
1. Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Textdateien, die Websites in Ihrem Browser speichern. Sie dienen dazu, Einstellungen zu speichern, Sitzungen aufrechtzuerhalten und das Nutzererlebnis zu verbessern. Vergleichbare Technologien (z. B. Local Storage, Session Storage, Pixel-Tags) werden hier ebenfalls als "Cookies" behandelt.
2. Verwendete Cookies
Pipveu setzt grundsätzlich nur unbedingt erforderliche Cookies ein. Optionale Analyse-Tools wie Google Analytics werden nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers aktiviert (Opt-in). Werbe-Cookies oder ein Cross-Site-Tracking findet nicht statt.
| Cookie | Zweck | Dauer | Kategorie |
|---|---|---|---|
| next-auth.session-token | Aufrechterhaltung der angemeldeten Sitzung | 30 Tage | Notwendig |
| next-auth.csrf-token | Schutz gegen Cross-Site-Request-Forgery | Sitzung | Notwendig |
| next-auth.callback-url | Weiterleitung nach erfolgreicher Anmeldung | Sitzung | Notwendig |
| __stripe_mid / __stripe_sid | Betrugserkennung bei Zahlungen (Stripe) | 1 Jahr / 30 Min. | Notwendig |
| _ga, _ga_* | Webanalyse durch Google Analytics (anonymisierte IP) | 2 Jahre | Optional (Einwilligung) |
3. Cookies von Drittanbietern
Bei Nutzung der Anmeldung über Google kann dieser Dienst eigene Cookies setzen. Pipveu hat hierauf keinen Einfluss; es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der Drittanbieter.
| Anbieter | Zweck | Weitere Informationen |
|---|---|---|
| Google LLC | OAuth-Authentifizierung, ggf. Webanalyse | Datenschutz von Google |
| Stripe, Inc. | Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention | Datenschutz von Stripe |
4. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für den Einsatz unbedingt erforderlicher Cookies ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG, ehemals TTDSG) in Deutschland, § 165 Abs. 3 TKG 2021 in Österreich sowie Art. 45c FMG in der Schweiz. Diese Cookies sind notwendig, um den ausdrücklich vom Nutzer gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen zu können, weshalb keine Einwilligung erforderlich ist.
Für nicht zwingend erforderliche Cookies (z. B. Webanalyse mit Google Analytics) holen wir Ihre vorherige Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ein. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
5. Verwaltung von Cookies
Sie können Ihren Browser so konfigurieren, dass er Cookies blockiert oder löscht. Bitte beachten Sie, dass das Blockieren der unbedingt erforderlichen Cookies die ordnungsgemäße Funktion von Pipveu beeinträchtigt (z. B. Anmeldung und Sitzungsverwaltung).
Anleitungen je Browser:
- Chrome: Einstellungen → Datenschutz und Sicherheit → Cookies
- Firefox: Einstellungen → Datenschutz & Sicherheit → Cookies
- Safari: Einstellungen → Datenschutz → Cookies
- Edge: Einstellungen → Cookies und Websiteberechtigungen
6. Kontakt
Anfragen zu dieser Cookie-Richtlinie: [email protected]